Neue Gebührenordnung GOT für Tierärzte 2022

Liebe TierbesitzerInnen,

wie Sie sicherlich schon aus den Medien erfahren haben, sind unsere Leistungen durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bundesgesetzlich geregelt.

Die aktuell gültige Gebührenordnung stammt noch aus dem Jahr 1999 und wurde 2017 das letzte Mal angepasst.

Nach fast 23 Jahren wurde die GOT im vergangenen Jahr auf Grundlage einer Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft komplett überarbeitet und an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand und Preise der aktuellen wirtschafltichen Gegebenheit angepasst.

Diese Gebührenerhöhung wurde unabhängig von der Inflation der letzten 12 Monate entschieden und von der vorherigen Regierung schon beschlossen.

Grund für die Gebührenerhöhung ist, um dem massiven Fachkräftemangel, den Lücken in der Notdienstversorgung und dem Praxis- und Kliniksterben in der Tiermedizin entgegenzuwirken.

Für Sie als TierbesitzerIn bedeutet das, dass Ihre Tierarztrechnung ab 22. November 2022 deutlich höher ausfallen wird.

Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Bundestierärztekammer: https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/