Zahlungsmodalitäten

Wir klären Sie vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten auf.

In Einzelfällen können aber durch unerwartete Komplikationen und weitere diagnostische Maßnahmen zusätzliche Kosten entstehen über die wir Sie ebenfalls vor dem Eingriff informieren werden.

Alle Preise richten sich selbstverständlich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Link: “Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.”

Die Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet.

In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Qualifikation des Tierarztes (Fachtierarztpraxis) und Leistung und weniger über den Preis stattfinden.

Liebe TierbesitzerInnen,

wie Sie sicherlich schon aus den Medien erfahren haben, sind unsere Leistungen durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bundesgesetzlich geregelt.

Die aktuell gültige Gebührenordnung stammt noch aus dem Jahr 1999 und wurde 2017 das letzte Mal angepasst.

Nach fast 23 Jahren wurde die GOT im vergangenen Jahr auf Grundlage einer Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft komplett überarbeitet und an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand und Preise der aktuellen wirtschafltichen Gegebenheit angepasst.

Diese Gebührenerhöhung wurde unabhängig von der Inflation der letzten 12 Monate entschieden und von der vorherigen Regierung schon beschlossen.

Grund für die Gebührenerhöhung ist, um dem massiven Fachkräftemangel, den Lücken in der Notdienstversorgung und dem Praxis- und Kliniksterben in der Tiermedizin entgegenzuwirken.

Für Sie als TierbesitzerIn bedeutet das, dass Ihre Tierarztrechnung ab 22. November 2022 deutlich höher ausfallen wird.

Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Bundestierärztekammer: https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/

Ab dem 14.02.2020 ist eine neue GOT zum Notdienst in Tierarztpraxen in Kraft getreten, die die Bundesregierung beschlossen hat!

Nachfolgend erhalten Sie dazu die wichtigen Informationen:

Die GOT-Novelle in Kürze:

  • gültig seit dem 14.02.2020
  • Notdienst Zeiten: Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr und des Folgetages: Freitag ab 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr
  • Die Sprechstunde am Samstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ist eine Notdienst Sprechstunde und muss mit der Notdienst Gebühr in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt zu den Behandlungskosten berechnet werden!
  • Notdienst Gebühr 50,00 € (zzgl.MwSt) zusätzlich zu den Behandlungskosten
  • maximaler Gebührensatz steigt im Notdienst vom 3- auf das 4-fache
  • Mindestgebührensatz 2-facher Satz

Mit dieser neuen Regelung will die Regierung dazu beitragen, dass freiberufliche Tierärzte und Kliniken den tierärztlichen Notdienst weiterhin leisten können. Denn die Versorgung schwer kranker Tiere im Notdienst ist in vielen Gegenden Deutschlands inzwischen durch den Mangel sowohl an Tierärzten als auch an Tierärztlichen Fachangestellten stark gefährdet. Tierkliniken und Tierärzte können diese Dienste, vor allem nachts, deshalb
nur leisten, wenn sich die Personalkosten und die laufenden Betriebskosten auch durch die Notdienste finanzieren lassen. Die neue Verordnung soll helfen, diese Situation zu verbessern.

Die neuen Gebühren in der GOT und  Notdienst sind für alle Tierarztpraxen und Tierkliniken verbindlich vorgeschrieben.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte auch der nachfolgenden Veröffentlichung des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf der Seite der Bundestierärztekammer / Pressemitteilung:

https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php